In der Volksabstimmung angenommene Ortsplanungsrevision
Der Spiegel-Leist hat sich im Juli 2014 an der Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision beteiligt (Eingabe vom 8. Juli 2014).
Die öffentliche Auflage der neuen baurechtlichen Grundordnung fand vom 5. April bis 5. Mai 2017 statt.
Nach Abschluss der Auflage hat der Gemeinderat Köniz festgestellt, dass wesentliche Teile der neuen Ortsplanung unbestritten sind. Andererseits haben vorgesehene Aufzonungen namentlich in Einfamilienhaus-Gebieten sowie die Umsetzung des Schutzplanes in landwirtschaftlichen Kreisen Kritik ausgelöst (innerhalb der vorgegebenen Frist sind bei der Gemeinde rund 340 Einsprachen eingegangen). Eine Petition mit 1’200 Unterschriften verlangte eine Überprüfung des Schutzplanes in den landwirtschaftlichen Gebieten im Gespräch mit den Grundeigentümern.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat über verschiedene Anpassungen entschieden und die für den 26. November 2017 geplante Volksabstimmung verschoben. Am 23. September 2018 haben die Könizerinnen und Könizer schliesslich die Vorlage mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 78 Prozent angenommen.
Vor der Inkraftsetzung muss das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) die revidierte Ortsplanung genehmigen. Das AGR wird im Genehmigungsverfahren auch über die noch hängigen Einsprachen entscheiden.
Die Gemeinde Köniz hat hier eine Themenseite zur Ortsplanungsrevision aufgeschaltet.