Statuten Spiegel-Leist

I. Grundsätze

Artikel 1: Name und Sitz

Unter dem Namen Spiegel-Leist besteht mit Sitz in Spiegel, Gemeinde Köniz, ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB.

Artikel 2: Örtliches Tätigkeitsgebiet

Das Tätigkeitsgebiet des Vereins erstreckt sich auf die Gebiete Bellevue, Blinzern, Grü- nenboden, Hohliebe, Hölzliacker, Spiegel, Steinhölzli und das ganze Gebiet des Gurtens.
Der Ortsverein kann auch in allen an das Tätigkeitsgebiet angrenzenden Gebieten tätig werden, soweit es um Themen und Projekte geht, die für die Bevölkerung seines Tätigkeitsgebiets von Interesse sind oder Auswirkungen auf das Tätigkeitsgebiet haben können.

Artikel 3: Zweck

Der Verein bezweckt vor allem

  • die gemeinsamen Interessen der Quartierbevölkerung wahrzunehmen und zu fördern
  • die Kontakte mit den verschiedenen zielverwandten Organisationen der Gemeinde Köniz zu pflegen
  • die Interessen der Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden zu vertreten und dazu mit den Gemeindebehörden in Kontakt zu sein
  • Massnahmen zum Schutz und zur Gestaltung des Ortsbildes, der Landschaft und der Umwelt zu fördern, mit dem Ziel, die Lebensqualität für die Quartierbevölkerung zu sichern und zu erhöhen. Der Spiegel-Leist ist in diesem Zusammenhang zu Einsprachen legitimiert
  • die Wahrung der Quartierinteressen in den Bereichen Verkehr, öffentlicher Raum, Bewegungs- und Freiräume, u.a.
  • die Stellungnahme zu Schulfragen
  • die Information der Mitglieder und – wenn zweckmässig – der weiteren Quartierbe- völkerung
  • den Zusammenhalt der Quartierbevölkerung durch gesellige und kulturelle Anlässe zu stärken
  • die Ergreifung weiterer Massnahmen, die geeignet sind, die Hauptziele des Vereins zu erreichen.
  • Artikel 4: Unabhängigkeit

Der Spiegel-Leist ist politisch und konfessionell unabhängig.

 

II. Mitgliedschaft

Artikel 5: Mitglieder

Als Mitglieder können aufgenommen werden: Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz oder Grundeigentum im Tätigkeitsgebiet des Ortsvereins sowie Personen, die sich mit dem Tätigkeitsgebiet verbunden fühlen und die Zielsetzungen des Vereins unterstützen möchten. Die Aufnahme erfolgt – gestützt auf eine schriftliche Anmeldung – durch den Vorstand.
Es bestehen die folgenden Mitgliederkategorien: Einzelmitglieder, Haushalte, Kollektivmitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich für den Ortsverein besonderes verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Hauptversammlung.

Artikel 6: Austritt / Ausschluss

Der Austritt kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Mitglieder, die den Bestimmungen der Statuten nicht nachkommen, können vom Vorstand ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden. Dagegen ist innert 30 Tagen nach Eröffnung des Ausschlussbeschlusses schriftlich der Rekurs an die Hauptversammlung möglich.

 

III. Organisation

Artikel 7: Organe

Die Organe des Vereins sind:
a) Hauptversammlung b) Vorstand
c) Unter-/ Arbeitsgruppen d) Kontrollstelle

Artikel 8: Einberufung der Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel im ersten Halbjahr statt. Sie wird vom Vorstand mindestens 20 Tage vorher unter Bekanntgabe der Traktandenliste schriftlich einberufen. Anträge sind dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich einzureichen.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden aus wichtigen Gründen auf Beschluss des Vorstands einberufen oder auf Begehren von mindestens 1/10 der Mitglieder, unter schriftlicher Bekanntgabe der zu behandelnden Anträge.

Artikel 9: Beschlussfassung der Hauptversammlung

Jede statutengemäss einberufene Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme, ungeachtet
der Mitgliederkategorie. Bei Haushalten sind alle erwachsenen Personen stimmberechtigt.
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Abstimmung und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht durch Mehrheitsbeschluss geheime Stimmabgabe verlangt wird. Bei Stimmengleichheit in Sachfragen hat das Präsidium bzw. die jeweils sitzungsleitende Person des Co-Präsidiums den Stichentscheid; bei Wahlen entscheidet das Los.
In besonderen Fällen können Beschlüsse auch auf dem Zirkularweg gefasst werden (Urabstimmung).

Artikel 10: Aufgaben der Hauptversammlung

Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehören:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
  • Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets
  • Déchargeerteilung an den Vorstand
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des Präsidiums bzw. des Co-Präsidiums
  • Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes
  • Wahl der Kontrollstelle
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Behandlung von Anträgen der Mitglieder
  • Behandlung von Rekursen (Art. 5)
  • Revision der Statuten
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

Artikel 11: Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • Präsidium oder Co-Präsidium
  • Vize-Präsidium
  • Rechnungsführer*in
  • weiteren Beisitzer*innen bis maximal 12 Besitzer*innen.

Mit Ausnahme des Präsidiums bzw. des Co-Präsidiums, welches durch die Hauptversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstands beträgt zwei Jahre. Sie sind wiederwählbar.
Bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder ist auf eine ausgewogene Quartiervertretung
Rücksicht zu nehmen.

Artikel 12: Beschlussfassung des Vorstands

Bei Abstimmungen im Vorstand entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmgleichheit hat das Präsidium bzw. die jeweils sitzungsleitende Person des Co-Präsidiums den Stichentscheid.
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Spiegel-Leist führen das Präsidium bzw. das Co-Präsidium und das Vizepräsidium unter sich oder mit einem anderen Mitglied des Vorstands kollektiv zu zweien. Für den Zahlungsverkehr führt der Rechnungsführer oder die Rechnungsführerin Einzelunterschrift.
Der Kompetenzbetrag des Vorstandes ausserhalb des Budgets beträgt pro Vereinsjahr CHF 2’000.00.

Artikel 13: Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Seine Aufgaben sind:

  • Vertretung des Vereins gegen aussen als geschäftsleitendes Organ
  • Vollzug der Beschlüsse und Aufträge der Hauptversammlung
  • Einberufung der Hauptversammlung
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Unterbreitung von Anträgen an die Hauptversammlung
  • Einsetzen von Unter-/Arbeitsgruppen und Ernennung ihrer Mitglieder
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Behandeln aller anderen Aufgaben, die im Rahmen der Zielsetzung stehen.

Artikel 14: Unter-/Arbeitsgruppen

Für besondere Aufgaben im Rahmen der Zielsetzungen des Ortsvereins Spiegel Blinzern bildet der Vorstand Unter-/Arbeitsgruppen, die von einem Vorstandsmitglied präsidiert werden. Für diese Untergruppen sind Vereinsmitglieder zu gewinnen, die für die Aufgaben der Gruppe besondere Sachkenntnisse und/oder persönliche Neigungen mitbringen.

Artikel 15: Kontrollstelle

Zwei Revisor*innen haben die Jahresrechnung zu prüfen und darüber der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisor*innen und aus einem(r) Ersatzrevisor*in, die für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt werden. Jedes Jahr tritt eine Rechnungsrevisor*in zurück und wird durch den/die Ersatzrevisor*in ersetzt.

 

IV. Finanzen

Artikel 16: Mittelbeschaffung

Der Verein beschafft seine finanziellen Mittel durch:

  • Mitgliederbeiträge
  • Freiwillige Zuwendungen und andere Einnahmen
  • Vermögenserträge.

Artikel 17: Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge betragen pro Jahr:

  • Einzelmitglieder: mindestens CHF 10.00, höchstens CHF 50.00
  • Haushalte: mindestens CHF 15.00, höchstens CHF 75.00
  • Kollektivmitglieder: mindestens CHF 50.00, höchstens CHF 100.00.

Die Hauptversammlung legt die Mitgliederbeiträge jeweils für ein Vereinsjahr für die einzelnen Mitgliederkategorien innerhalb dieses Rahmens fest.

Artikel 18: Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Jahresrechnung ist auf das Jahresende abzuschliessen. Bei Eintritt bzw. Austritt während des laufenden Rechnungsjahres ist der volle Mitgliederbeitrag zu entrichten.

Artikel 19: Haftung

Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

V. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 20: Statutenrevision

Die Hauptversammlung kann auf vorherigen Antrag des Vorstandes oder einzelner Mitglieder die Total- oder Teilrevision der Statuten beschliessen, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Artikel 21: Auflösung

Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital zwingend einer anderen juristischen Person mit Sitz in der Gemeinde Köniz zugewendet, die einen Bezug zum Tätigkeitsgebiet des Vereins hat und Gemeinnützigkeit oder einen öffentlichen Zweck verfolgt.

Artikel 22: Inkrafttreten

Diese Statuten wurden durch die Hauptversammlung des Bellevue-Spiegel-Leists vom
19. Mai 1998 genehmigt und an der Hauptversammlung vom 16. Mai 2002 teilrevidiert (Namensänderung des Vereins) sowie an der Hauptversammlung vom 15. Mai 2008 teilrevidiert (Art. 2) und geändert an der Hauptversammlung vom 16. Juni 2022. Die Änderungen treten sofort in Kraft.

Spiegel, 16. Juni 2022

Die Präsidentin:                       Die Vizepräsidentin:
Catherine Hodler Troxler       Annick Emmenegger Brunner